Probiotika – Wirkung, Inhaltsstoffe & Anwendung

Probiotika – Kräutermax Lexikon

Was sind Probiotika?

Probiotika sind Zubereitungen, die lebende Mikroorganismen enthalten. Die international am häufigsten zitierte Fachdefinition beschreibt sie als lebende Mikroorganismen, die dem Wirt einen gesundheitlichen Nutzen vermitteln, wenn sie in ausreichender Menge zugeführt werden. Der Begriff selbst leitet sich aus dem Griechischen ab und bedeutet sinngemäß „für das Leben“ – als sprachlicher Gegenpol zu „Antibiotikum“.

Wichtig für das Verständnis dieser Seite: „Probiotika“ ist ein wissenschaftlicher Sammelbegriff, kein rechtlich zulässiger Werbebegriff. In der Europäischen Union gilt die Bezeichnung in der kommerziellen Kommunikation als nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Diese Seite stellt den Themenkomplex daher rein informativ dar und formuliert bewusst keine Wirkversprechen. Die rechtlichen Hintergründe werden weiter unten ausführlich erläutert – sie gehören zum Sachverhalt dazu.

Abzugrenzen sind Probiotika von den Präbiotika: Während Probiotika lebende Mikroorganismen zuführen, handelt es sich bei Präbiotika um unverdauliche Nahrungsbestandteile, die den bereits vorhandenen Darmbakterien als Substrat dienen. Werden beide kombiniert, spricht die Fachliteratur von Synbiotika.

Typische Mikroorganismen

Als probiotisch untersuchte Mikroorganismen stammen überwiegend aus wenigen Gattungen, die traditionell in fermentierten Lebensmitteln vorkommen und als sicher in der Anwendung gelten:

  • Laktobazillen: Die größte und am besten untersuchte Gruppe – etwa Lacticaseibacillus casei, Lactobacillus acidophilus oder Lacticaseibacillus rhamnosus. Diese Milchsäurebakterien bilden aus Zuckern Milchsäure und senken damit den pH-Wert ihrer Umgebung.
  • Bifidobakterien: Gattung Bifidobacterium, unter anderem B. bifidum, B. longum und B. lactis. Sie gehören zu den zahlenmäßig bedeutendsten Bewohnern des menschlichen Dickdarms, besonders im Säuglingsalter.
  • Enterokokken: Etwa Enterococcus faecium in ausgewählten, geprüften Stämmen.
  • Hefen: Vor allem Saccharomyces boulardii – ein Hefepilz und damit kein Bakterium, weshalb er von Antibiotika nicht beeinträchtigt wird.
  • Joghurt-Starterkulturen: Lactobacillus delbrueckii subsp. bulgaricus und Streptococcus thermophilus – die klassischen Kulturen der Joghurtherstellung.

Warum der einzelne Stamm entscheidend ist

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, Probiotika als eine einheitliche Substanzgruppe zu betrachten. Tatsächlich werden Eigenschaften in der Mikrobiologie stammspezifisch beschrieben, nicht art- oder gattungsspezifisch. Zwei Stämme derselben Art können sich in ihren Eigenschaften erheblich unterscheiden.

Deshalb trägt jeder untersuchte Stamm eine vollständige Bezeichnung aus Gattung, Art und Stammkennung – beispielsweise Lacticaseibacillus rhamnosus GG. Beobachtungen zu einem bestimmten Stamm lassen sich nicht auf andere Stämme übertragen. Wer sich mit Studienergebnissen befasst, sollte daher stets auf die genaue Stammbezeichnung achten.

Regulatorische Einordnung in der EU

Dieser Abschnitt ist für das Verständnis des Themas zentral, wird in vielen Darstellungen aber übergangen. Wir stellen ihn deshalb offen dar.

Der Begriff „probiotisch“ gilt als gesundheitsbezogene Angabe

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel dürfen nur solche gesundheitsbezogenen Angaben verwendet werden, die zuvor geprüft und in die EU-Liste zulässiger Angaben aufgenommen wurden. Die Rechtsprechung im deutschsprachigen Raum stuft den Begriff „probiotisch“ selbst als eine solche gesundheitsbezogene Angabe ein – er suggeriert einen gesundheitlichen Nutzen. Da er nicht in der Positivliste steht, darf er in der kommerziellen Kommunikation – also auf Verpackungen und in der Werbung – nicht verwendet werden. Der deutsche Bundesgerichtshof bestätigte dies mit Urteil vom 26.02.2014 auch für Babynahrung.

Eine sachliche, informierende Darstellung wie in diesem Lexikonbeitrag ist davon zu unterscheiden und zulässig – solange sie, wie hier, keine Wirkversprechen enthält.

Die EFSA hat keine Angabe für Probiotika zugelassen

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die eingereichten gesundheitsbezogenen Angaben zu Probiotika geprüft und die bislang vorgelegten Anträge negativ bewertet. Als Begründung wurden vor allem eine unzureichende Charakterisierung der eingesetzten Stämme sowie fehlende Übertragbarkeit der Studienergebnisse angeführt. In der EU-Liste zulässiger Angaben findet sich daher kein Eintrag für „Probiotika“.

Das ist ausdrücklich kein Beleg dafür, dass Mikroorganismen unwirksam wären. Es bedeutet, dass die vorgelegten Nachweise den strengen regulatorischen Anforderungen bislang nicht genügt haben. Wissenschaftliche Forschung findet unabhängig davon in großem Umfang statt – sie darf nur nicht in Werbeaussagen übersetzt werden.

Die einzige zugelassene Angabe zu Bakterienkulturen

Es existiert genau eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe im Zusammenhang mit lebenden Kulturen in Lebensmitteln. Sie steht im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 unter dem Eintrag Lebende Joghurtkulturen und lautet wörtlich:

„Die Verdauung der im Produkt enthaltenen Lactose wird durch Lebendkulturen in Joghurt oder fermentierter Milch bei Personen, die Probleme mit der Lactoseverdauung haben, verbessert“

Die zugehörige Bedingung lautet wörtlich:

„Damit die Angabe zulässig ist, sollte der Joghurt bzw. die fermentierte Milch mindestens 10⁸ kolonienbildende Einheiten lebender Startermikroorganismen (Lactobacillus delbrueckii subsp. bulgaricus und Streptococcus thermophilus) je Gramm enthalten.“

Diese Angabe bezieht sich also ausschließlich auf die Lactoseverdauung bei Personen mit Problemen der Lactoseverdauung – und auf die genannten Joghurt-Startermikroorganismen. Sie lässt sich nicht auf andere Stämme, andere Erzeugnisse oder andere Themen übertragen.

Wirkmechanismen: Was die Forschung beschreibt

Unabhängig von der regulatorischen Bewertung befasst sich die mikrobiologische Forschung intensiv mit den Mechanismen, über die Mikroorganismen im Darm mit ihrem Wirt in Wechselwirkung treten. Eine Übersichtsarbeit von Plaza-Diaz und Kollegen (2019) fasst die diskutierten Wirkprinzipien zusammen. Die folgende Darstellung beschreibt Forschungsgegenstände, keine zugesicherten Wirkungen:

  • Kompetitive Verdrängung: Untersucht wird, inwieweit zugeführte Mikroorganismen mit anderen Keimen um Nährstoffe und Anheftungsstellen an der Darmschleimhaut konkurrieren.
  • Bildung antimikrobieller Substanzen: Zahlreiche Stämme bilden Bacteriocine, organische Säuren oder Wasserstoffperoxid. Die Milchsäurebildung senkt zudem den pH-Wert der Umgebung.
  • Enzymatische Aktivitäten: Betrachtet werden unter anderem β-Galaktosidase – das Enzym, das den Milchzucker spaltet – sowie Gallensalzhydrolasen.
  • Barrierefunktion und Muzinbildung: Untersuchungen befassen sich mit der Frage, wie die Anheftung von Mikroorganismen die Schleimschicht und die Verbindungen zwischen den Darmepithelzellen beeinflusst.
  • Immunmodulation: Ein großer Teil der Immunzellen des Körpers ist im darmassoziierten Gewebe lokalisiert. Erforscht wird, wie mikrobielle Strukturen über Rezeptoren erkannt werden und welche Signalwege daran beteiligt sind – ein Themenfeld, das an das Immunsystem allgemein anschließt.
  • Bildung kurzkettiger Fettsäuren: Aus der Fermentation unverdaulicher Kohlenhydrate entstehen Acetat, Propionat und Butyrat – Verbindungen, die als Energiequelle der Dickdarmschleimhaut Gegenstand der Forschung sind.
  • Darm-Hirn-Achse: Ein vergleichsweise junges, noch stark im Fluss befindliches Forschungsgebiet, das sich mit der Kommunikation zwischen Darmmikrobiota und Nervensystem befasst.

Anwendungsformen und Qualitätsmerkmale

Wofür Probiotika verwendet werden – sachlich eingeordnet:

  • Fermentierte Lebensmittel: Lebende Kulturen werden traditionell über Joghurt, Kefir, Sauerkraut oder Kimchi aufgenommen und sind fester Bestandteil vieler Esskulturen.
  • Darmflora: Werden in bestimmten Kreisen im Zusammenhang mit der Darmflora verwendet und sind Gegenstand intensiver wissenschaftlicher Forschung.
  • Lactoseverdauung (einzige zugelassene EU-Angabe): Lebende Joghurtkulturen verbessern die Verdauung der im Produkt enthaltenen Lactose bei Personen mit Problemen der Lactoseverdauung.
  • Stammspezifische Betrachtung: Eigenschaften werden in der Mikrobiologie stammspezifisch beschrieben – Beobachtungen zu einem Stamm gelten nicht automatisch für andere.

Mikroorganismen werden traditionell über fermentierte Lebensmittel aufgenommen, daneben stehen konzentrierte Zubereitungen zur Verfügung:

  • Fermentierte Lebensmittel: Joghurt, Kefir, Sauerkraut, Kimchi, Miso oder Sauerteigbrot. Sie sind die traditionelle und kulturell verankerte Form der Zufuhr.
  • Kapseln und Tabletten: Häufig mit magensaftresistenter Hülle, damit die Mikroorganismen den sauren Magen passieren können.
  • Pulver und Sachets: Zum Einrühren in kalte oder lauwarme Flüssigkeit – Hitze schädigt lebende Kulturen.
  • Flüssige Zubereitungen: Fermentierte Konzentrate, die meist kühl gelagert werden müssen.

Worauf sich in der Praxis zu achten lohnt:

  • Vollständige Stammbezeichnung: Gattung, Art und Stammkennung sollten angegeben sein – nicht nur „Lactobacillus“.
  • Keimzahl zum Mindesthaltbarkeitsdatum: Aussagekräftig ist die Angabe der kolonienbildenden Einheiten (KbE) am Ende der Haltbarkeit, nicht zum Zeitpunkt der Herstellung.
  • Lagerung: Lebende Kulturen reagieren empfindlich auf Wärme und Feuchtigkeit. Die Herstellerangaben zur Kühlung sind einzuhalten.
  • Einnahmezeitpunkt: Viele Hersteller empfehlen die Einnahme zu oder kurz vor einer Mahlzeit, da der Magen dann weniger sauer ist.

Sicherheit, Hinweise und Grenzen

Für gesunde Erwachsene gelten die traditionell in Lebensmitteln verwendeten Mikroorganismen als gut verträglich. Dennoch sind einige Punkte zu beachten:

  • Anfangs Verdauungsbeschwerden möglich: In den ersten Tagen können Blähungen oder ein verändertes Stuhlverhalten auftreten. Hält dies an, ist die Anwendung zu überdenken.
  • Geschwächtes Immunsystem: Menschen mit stark eingeschränkter Immunabwehr, nach Organtransplantationen, mit zentralen Venenkathetern oder in intensivmedizinischer Behandlung sollten lebende Mikroorganismen nur nach ärztlicher Rücksprache anwenden.
  • Schwere Grunderkrankungen: Bei ausgeprägten Erkrankungen des Verdauungstrakts, etwa im Zusammenhang mit Morbus Crohn oder anderen Darmerkrankungen, gehört die Entscheidung in ärztliche Hand.
  • Säuglinge und Kleinkinder: Anwendung nur nach kinderärztlicher Rücksprache.
  • Allergene und Unverträglichkeiten: Zubereitungen können Milch-, Soja- oder Hefebestandteile enthalten – die Zutatenliste ist zu prüfen.
  • Kein Ersatz für ärztliche Behandlung: Anhaltende oder ausgeprägte Beschwerden gehören ärztlich abgeklärt. Mikroorganismenhaltige Erzeugnisse sind Lebensmittel beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittel und ersetzen keine Therapie.

Geschichte und Einordnung

Die Fermentation von Lebensmitteln gehört zu den ältesten Kulturtechniken der Menschheit. Lange bevor Mikroorganismen überhaupt bekannt waren, nutzten Menschen weltweit Säuerung und Gärung, um Nahrung haltbar zu machen – Sauerkraut in Mitteleuropa, Kefir im Kaukasus, Miso in Ostasien.

Die wissenschaftliche Beschäftigung begann Anfang des 20. Jahrhunderts. Der russische Zoologe und Nobelpreisträger Ilja Metschnikow stellte damals Betrachtungen über den Zusammenhang zwischen dem Verzehr fermentierter Milch und der Lebenserwartung bulgarischer Landbevölkerung an. Seine Hypothesen gelten heute in ihrer ursprünglichen Form als überholt, gaben der Forschung aber einen ersten Anschub.

Der Begriff „Probiotikum“ setzte sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts durch. Mit den modernen Methoden der Sequenzierung erlebte das Feld ab den 2000er-Jahren einen Aufschwung: Erstmals ließ sich die Zusammensetzung der Darmmikrobiota umfassend beschreiben. Zeitgleich führte die EU-Gesetzgebung ab 2006 zu der oben geschilderten strengen regulatorischen Einordnung – ein Spannungsfeld, das das Thema bis heute prägt.

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Warum steht auf Verpackungen nicht mehr „probiotisch“?

Der Begriff „probiotisch“ gilt in der EU als gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Da er nicht in der Liste zulässiger Angaben aufgeführt ist, darf er in der kommerziellen Kommunikation nicht verwendet werden. Der Bundesgerichtshof bestätigte dies mit Urteil vom 26.02.2014 auch für Babynahrung. Hersteller sprechen deshalb heute von „speciellen Bakterienkulturen“ oder nennen schlicht die enthaltenen Stämme und Keimzahlen.

Welche Angabe zu Bakterienkulturen ist in der EU zugelassen?

Es gibt genau eine: Nach dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 darf für lebende Joghurtkulturen angegeben werden, dass die Verdauung der im Produkt enthaltenen Lactose durch Lebendkulturen in Joghurt oder fermentierter Milch bei Personen, die Probleme mit der Lactoseverdauung haben, verbessert wird. Bedingung ist ein Gehalt von mindestens 10 hoch 8 kolonienbildenden Einheiten lebender Startermikroorganismen je Gramm. Sie bezieht sich ausschließlich auf die Lactoseverdauung und nicht auf andere Themen.

Was ist der Unterschied zwischen Probiotika und Präbiotika?

Probiotika sind Zubereitungen mit lebenden Mikroorganismen, die dem Körper zugeführt werden. Präbiotika sind dagegen unverdauliche Nahrungsbestandteile – meist spezielle Ballaststoffe wie Inulin oder Oligofructose –, die den bereits im Darm vorhandenen Mikroorganismen als Substrat dienen. Werden beide gemeinsam eingesetzt, spricht man von Synbiotika.

Worauf sollte man bei der Auswahl und Lagerung achten?

Da Eigenschaften in der Mikrobiologie stammspezifisch beschrieben werden, sollte die vollständige Bezeichnung aus Gattung, Art und Stammkennung angegeben sein. Aussagekräftig ist zudem die Keimzahl zum Mindesthaltbarkeitsdatum, nicht zum Herstellungszeitpunkt. Lebende Kulturen reagieren empfindlich auf Wärme und Feuchtigkeit – die Herstellerangaben zur Lagerung sind einzuhalten, und Pulver sollten nur in kalte oder lauwarme Flüssigkeit eingerührt werden.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel – Anhang, Eintrag „Lebende Joghurtkulturen“. EUR-Lex
  • Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. EUR-Lex
  • Verbraucherzentrale: Lebensmittel mit speziellen Bakterienkulturen (früher: „Probiotika“) – zur EFSA-Bewertung und zum BGH-Urteil vom 26.02.2014.
  • Plaza-Diaz J, Ruiz-Ojeda FJ, Gil-Campos M, Gil A (2019): Mechanisms of Action of Probiotics. Advances in Nutrition 10(Suppl 1):S49–S66. DOI: 10.1093/advances/nmy063 | PMC-Volltext
  • Kim YT, Mills DA (2024): Exploring the gut microbiome: probiotics, prebiotics, synbiotics, and postbiotics as key players in human health and disease improvement. Food Science and Biotechnology 33(9):2065–2080. DOI: 10.1007/s10068-024-01620-1 | PMC-Volltext
  • Wikipedia: Probiotikum

Christoph Zauner, Drogist und Inhaber Kräutermax

Über den Autor

Christoph Zauner – Drogist & Inhaber Kräutermax

Dieser Beitrag wurde fachlich von Christoph Zauner, Drogist und Inhaber der Drogerie Kräutermax in Ried im Innkreis, erstellt bzw. geprüft. Kräutermax verbindet seit 1890 traditionelles Kräuterwissen mit moderner Fachberatung und sorgfältiger Produktauswahl. Ziel unserer Lexikonbeiträge ist es, verständliche Informationen zu Pflanzen, Inhaltsstoffen und traditionellen Anwendungen bereitzustellen – sachlich, verantwortungsvoll und ohne übertriebene Versprechen.

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